Rechtshilfe – Fonds
Jährlich werden fast eine Million Menschen pflegebedürftig, ca. 400.000 ziehen in ein Heim. Das ist ein enormer Markt von über 60 Mrd. Euro, der von Anbietern und Pflegekassen beherrscht wird. Die Betroffenen dürfen bei der Festlegung der Regeln nicht mitbestimmen, obwohl sie den Löwenanteil der Kosten aus eigenen Mitteln zahlen müssen. Pflegemängel sind zahlreich. Dennoch kommt es kaum zu gerichtlichen Auseinandersetzungen etwa zu Minderungsklagen wegen schlechter Pflege oder zu Widerstand gegen finanzielle Übervorteilung, weil die Betroffenen aus Angst vor Restriktionen sehr selten klagen. Die Stiftung möchte denjenigen, die sich von schlechter Pflege betroffen oder finanziell übervorteilt fühlen, ermuntern, ihre Rechte wahrzunehmen. Deshalb gewährt sie in besonderen Fällen Rechtsschutz, damit eine Klage jedenfalls nicht am Kostenrisiko scheitert. Das Programm wird über die Rechtsberatung des BIVA-Pflegeschutzbundes abgewickelt.
Einen großen Erfolg für den Verbraucherschutz in der Pflege konnte die Stiftung im Juli 2021 verbuchen: der Bundesgerichtshof urteilte, dass Heime von zukünftigen Bewohnern keine Freihaltegebühr verlangen dürfen. Heime werden dafür bereits auf anderem Wege pauschal entschädigt. Ein BIVA-Mitglied hatte mit Hilfe des Rechtshilfe-Fonds der Stiftung geklagt.
pflegegüte.de
Um den Pflegesektor transparenter zu machen, startete die Stiftung im Jahr 2014 das Portal pflegegüte.de. Auf dem Portal wurden große Datenmengen rund um den Wirtschaftsbereich Altenpflege und Pflegequalität gesammelt. Schwerpunkt bildeten die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) für jedes Heim und jeden ambulanten Dienst in Deutschland. Dabei wurden die Prüfergebnisse nach einzelnen Qualitätsbereichen aufbereitet und mit bewertenden Hinweisen versehen, inwieweit der Pflegeanbieter die geprüfte Leistung erfüllte.
Daraus ergaben sich neue Erkenntnisse, die vorher noch nicht veröffentlicht wurden. In Kooperation mit der BIVA e.V. wurde die Daten in einer recherchierbaren Datenbank publiziert. Das Projekt gab Verbrauchern und Journalisten Auskunft und Orientierung indem es Vergleiche zwischen Einrichtungen möglich machte und zeitliche Entwicklungen aufzeigte. Durch eine verbesserte Informationsbasis können Menschen vor Fehlentscheidungen bei der Suche nach guter Pflege bewahrt werden.
Der von den Anbietern beherrschte sog. „Pflegequalitätsausschuss“ hat ohne Mitwirkung der Betroffenen inzwischen extrem restriktive Nutzungsbedingungen für die Daten erlassen. Damit ist eine eigene Darstellung der Daten mit unabhängiger Bewertung nicht mehr möglich. Das Projekt ruht deshalb zur Zeit.