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 BIVA – Pflegeschutzbund

Die Ziele der Stiftung Stark im Alter decken sich in vielen Bereichen mit denen des gemeinnützigen Vereins BIVA-Pflegeschutzbund. Deshalb unterstützt die Stiftung den Verein mit einer regelmäßigen institutionellen Förderung und durch den persönlichen, ehrenamtlichen Einsatz der beiden Stifter Annette und Dr. Manfred Stegger. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist die einzige bundesweite Interessenvertretung , die sich ausschließlich für alte und von Pflege betroffene Menschen einsetzt. Diese immer größer werdende Gruppe von Menschen in unserer Gesellschaft verfügt aus Sicht der Stifter noch nicht über eine ausreichend starke Lobby. Die Stiftung will mithelfen, dass sich das ändert.

Wer ist der BIVA-Pflegeschutzbund

Den BIVA-Pflegeschutzbund gibt es (früher unter anderem Namen) seit 1974. Seither kümmert er sich um die Rechte von Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote  im Alter in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig und überparteilich. Er betreibt selbst keine Pflegeeinrichtungen oder Angebote ähnlicher Art. Er finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden und steht damit konsequent auf der Seite der Bewohner und deren Angehörigen.

 

Was macht der Verein?

Der BIVA-Pflegeschutzbund  berät jährlich über 6.000 Menschen in heimrechtlichen und sozialrechtlichen Fragen. Er schult Heimbeiräte, damit diese in den Senioreneinrichtungen ihr gesetzlich verbrieftes Recht der Mitwirkung wahrnehmen können. Er vertritt die Interessen Pflegebetroffener bei Gesetzesvorhaben. Als anerkannter Verbraucherschutzverein kann er deren Rechte auch von sich aus einklagen. 

Warum?

Zwei Drittel der Menschen werden im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig und sind auf die Hilfe anderer angewiesen. Alte Menschen mit Unterstützungsbedarf gehören zu den schwächsten Mitgliedern der Gesellschaft. Sie leben in der Gefahr, sich gegen Ausnutzung, Übervorteilung, Vernachlässigung oder gar Misshandlung nicht selbst wehren zu können. Deshalb brauchen sie Hilfe von außen. 

Informationssystem Pflege

 

Rechtshilfe – Fonds

Jährlich werden fast eine Million Menschen pflegebedürftig, ca. 400.000 ziehen in ein Heim. Das ist ein enormer Markt von über 60 Mrd. Euro, der von Anbietern und Pflegekassen beherrscht wird. Die Betroffenen dürfen bei der Festlegung der Regeln nicht mitbestimmen, obwohl sie den Löwenanteil der Kosten aus eigenen Mitteln zahlen müssen. Pflegemängel sind zahlreich. Dennoch kommt es kaum zu gerichtlichen Auseinandersetzungen etwa zu Minderungsklagen wegen schlechter Pflege oder zu Widerstand gegen finanzielle Übervorteilung, weil die Betroffenen aus Angst vor Restriktionen sehr selten klagen. Die Stiftung möchte denjenigen, die sich von schlechter Pflege betroffen oder finanziell übervorteilt fühlen, ermuntern, ihre Rechte wahrzunehmen. Deshalb gewährt sie in besonderen Fällen Rechtsschutz, damit eine Klage jedenfalls nicht am Kostenrisiko scheitert. Das Programm wird über die Rechtsberatung des BIVA-Pflegeschutzbundes abgewickelt.

Einen großen Erfolg für den Verbraucherschutz in der Pflege konnte die Stiftung im Juli 2021 verbuchen: der Bundesgerichtshof urteilte, dass Heime von zukünftigen Bewohnern keine Freihaltegebühr verlangen dürfen. Heime werden dafür bereits auf anderem Wege pauschal entschädigt.  Ein BIVA-Mitglied hatte mit Hilfe des Rechtshilfe-Fonds der Stiftung geklagt. 

 

 

pflegegüte.de

Um den Pflegesektor transparenter zu machen, startete die Stiftung im Jahr 2014 das Portal pflegegüte.de. Auf dem Portal wurden große Datenmengen rund um den Wirtschaftsbereich Altenpflege und Pflegequalität gesammelt. Schwerpunkt bildeten die Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) für jedes Heim und jeden ambulanten Dienst in Deutschland. Dabei wurden die Prüfergebnisse nach einzelnen Qualitätsbereichen aufbereitet und mit bewertenden Hinweisen versehen, inwieweit der Pflegeanbieter die geprüfte Leistung erfüllte.

Daraus ergaben sich neue  Erkenntnisse, die vorher noch nicht veröffentlicht wurden. In Kooperation mit der BIVA e.V. wurde die Daten in einer recherchierbaren Datenbank publiziert. Das Projekt gab Verbrauchern und Journalisten Auskunft und Orientierung indem es Vergleiche zwischen Einrichtungen möglich machte und zeitliche Entwicklungen aufzeigte. Durch eine verbesserte Informationsbasis können Menschen vor Fehlentscheidungen bei der Suche nach guter Pflege bewahrt werden.

Der von den Anbietern beherrschte sog. „Pflegequalitätsausschuss“ hat ohne Mitwirkung der Betroffenen inzwischen extrem restriktive Nutzungsbedingungen für die Daten erlassen. Damit ist eine eigene Darstellung der Daten mit unabhängiger Bewertung nicht mehr möglich. Das Projekt ruht deshalb zur Zeit.