Donnerstag, 25. Juni 2015

Stiftung finanziert Fachtagung „Was kommt nach den Pflegenoten?“

Fachtagung diskutiert neue Wege für mehr Qualität und Transparenz in der Pflege

Bonn/Frankfurt a. M. Die Qualitätsprüfungen in stationären Einrichtungen werden bis 2018 grundlegend reformiert. Wie das neue System aussehen und welche Informationen der Verbraucher in der Zwischenzeit zur Verfügung haben soll – darüber wurde auf einer Fachtagung der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA) e. V. in Frankfurt a. M. mit zahlreichen Fachleuten diskutiert. Dabei stellte auch Dr. Klaus Wingenfeld von der Universität Bielefeld sein Konzept der „Ergebnisqualität“ vor, das als Grundlage für das neue Gesetz gehandelt wird.

Unter Leitung der Journalistin Anette Dowideit, die sich mit kritischen Investigationen im Bereich Pflege einen Namen gemacht hat, entwickelte sich eine kontroverse Diskussion. Zwischen den Vertretern der Kassen, der Betreiber und des Verbraucherschutzes herrschte aber in einem Punkt Einigkeit: Das bestehende System ist untauglich, eine Neuregelung dringend erforderlich. Einen wichtigen Grund für die Fehlentwicklungen der Vergangenheit sahen Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der BIVA, und Dieter Lang vom Verbraucherzentrale Bundesverband in der Struktur der Pflegeselbstverwaltung. Bis heute seien die Verbraucher- und Betroffenenverbände nicht stimmberechtigt an den zentralen Entscheidungen zur Zukunft der Pflege beteiligt.

Überwiegend positiv bewerteten die Teilnehmer die im Auftrag der Bundesregierung entwickelten neuen Qualitätskriterien. Der Pflegewissenschaftler Wingenfeld präsentierte das Konzept, das sich vor allem an der Ergebnisqualität ausrichtet. Nicht die Dokumentation, sondern das tatsächliche Pflegeergebnis steht dabei im Mittelpunkt.

Doch wurden auch deutliche Zweifel angemeldet. Als Knackpunkt wertete Jürgen Brüggemann vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS), dass dieses Konzept wesentlich auf selbsterhobenen Daten der stationären Einrichtungen beruhe und zudem eine Anwendung auf den ambulanten Sektor schwierig sei. Er plädierte dafür, dass das geplante System durch externe Prüfungen des Medizinischen Dienstes ergänzt werden müsse. An diesem Punkt setzte auch die Kritik der Betreiber an. Herbert Mauel vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) befürchtete, dass diese Vorgehensweise Kritik an den Einrichtungen provoziere nach dem Motto: Jetzt geben sich die Abiturienten selbst ihre Noten. Die Diskussion machte deutlich, dass eine tragfähige Einigung und Verabschiedung des Gesetzes noch lange auf sich warten lassen wird.

„Bis ins Jahr 2018 werden mindestens eine Million Menschen eine Entscheidung für eine stationäre Einrichtung treffen müssen. Sie brauchen eine Orientierung!“, sagte Stegger. Wie diese Übergangszeit zu überbrücken ist, dafür lieferte die Stiftung Stark im Alter zusammen mit der BIVA eine neue Lösung. Erstmals wurde im Rahmen der Fachtagung das Internetportal „pflegegüte.de“ vorgestellt. Dort werden die bestehenden Daten der Prüfberichte verbraucherfreundlich – ohne die irreführenden Schulnoten – und vergleichbar aufbereitet. Stegger forderte daher bis zur Einführung einer neuen Systematik die offizielle Freigabe der Prüfberichte an die Verbraucherorganisationen.

Daneben wurden weitere alternative Konzepte zur Qualitätsmessung im Pflegebereich vorgestellt. Das Spektrum reichte von der Weissen Liste der Bertelsmann Stiftung über ein Bewertungsportal für Pflegeeinrichtungen, „werpflegtwie.de“, und den Pflegeselbsthilfeverband, der die Personalausstattung für ein zentrales Kriterium erachtet, bis hin zum „Grünen Haken“ der Heimverzeichnis gGmbH, der die Lebensqualität in Einrichtungen bewertet.